NeuStrompreise vergleichen und günstigeren Stromanbieter findenzum Stromvergleich
8°C
8. February 2025
Reisen

Ihre Rechte bei Flugverspätungen

Tobias
  • Februar 2, 2025
  • 4 min read
  • 42 Views
Ihre Rechte bei Flugverspätungen

Flugverspätungen sind ärgerlich und können Pläne durchkreuzen, besonders wenn man wichtige Termine oder Anschlussflüge verpassen könnte. Doch dank der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 der Europäischen Union haben Fluggäste klare Rechte und können in bestimmten Situationen Entschädigungen und Betreuungsleistungen beanspruchen.

Was gilt als Flugverspätung?

Eine Flugverspätung liegt vor, wenn der Abflug oder die Ankunft eines Fluges nicht zur planmäßigen Zeit erfolgt. Entscheidend für die Rechte der Fluggäste ist dabei die Ankunftszeit am Zielort. Laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gilt ein Flug als verspätet, wenn die Türen des Flugzeugs am Zielort mindestens 3 Stunden später als geplant geöffnet werden.

Wann gelten die EU-Fluggastrechte bei Verspätungen?

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt unter folgenden Bedingungen:

  • Der Flug startet in der EU (unabhängig von der Fluggesellschaft).
  • Der Flug landet in der EU und wird von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt.
  • Flüge aus Island, Norwegen und der Schweiz oder in diese Länder fallen ebenfalls unter die Regelung.

Die Regelung umfasst nicht nur Linienflüge, sondern auch Charterflüge. Wichtig ist, dass Passagiere eine gültige Buchung und pünktlich eingecheckt haben.

Rechte bei Flugverspätungen

Die EU-Verordnung teilt Rechte bei Verspätungen in drei Kategorien ein: Betreuungsleistungen, Erstattung oder Ersatzbeförderung und Entschädigungszahlungen.

1. Betreuungsleistungen

Ab einer bestimmten Verspätung haben Passagiere Anspruch auf Betreuungsleistungen. Diese umfassen:

  • Mahlzeiten und Getränke: Verhältnismäßig zur Wartezeit.
  • Kommunikationsmittel: Zwei kostenlose Telefonate, Faxe oder E-Mails.
  • Hotelübernachtung: Falls eine Übernachtung erforderlich ist.
  • Transfer: Transport zwischen Flughafen und Unterkunft.

Diese Leistungen gelten bei:

  • 2 Stunden Verspätung bei Flügen bis 1.500 km.
  • 3 Stunden Verspätung bei innergemeinschaftlichen Flügen über 1.500 km und bei anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km.
  • 4 Stunden Verspätung bei allen anderen Flügen.

2. Erstattung oder Ersatzbeförderung

Bei einer Verspätung von mindestens 5 Stunden können Passagiere:

  • Die Erstattung des Ticketpreises verlangen, wenn der Flug für sie zwecklos geworden ist.
  • Eine Ersatzbeförderung zum Zielort zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren, selbst gewählten Zeitpunkt fordern.

3. Entschädigungszahlungen

Passagiere haben Anspruch auf eine pauschale Entschädigung, wenn sie mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden am Zielort ankommen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz:

  • 250 Euro: Bei Flügen bis 1.500 km.
  • 400 Euro: Bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 km sowie bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km.
  • 600 Euro: Bei allen anderen Flügen über 3.500 km.

Die Entschädigung kann um 50 % gekürzt werden, wenn die Verspätung bei einem Alternativflug unter folgenden Grenzen liegt:

  • 2 Stunden (bei Flügen bis 1.500 km).
  • 3 Stunden (bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km).
  • 4 Stunden (bei Flügen über 3.500 km).

Außergewöhnliche Umstände

Fluggesellschaften sind nicht zur Zahlung von Entschädigungen verpflichtet, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich nicht vermeiden ließen, selbst wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden. Beispiele:

  • Schlechtes Wetter (z. B. Stürme oder Nebel).
  • Politische Instabilität.
  • Sicherheitsrisiken.
  • Streiks von Flughafen- oder Flugpersonal.

Hinweis: Technische Probleme am Flugzeug zählen nicht automatisch als außergewöhnlicher Umstand. Laut EuGH sind Airlines für vorhersehbare technische Defekte haftbar.

Wie mache ich meine Rechte geltend?

  1. Dokumentieren Sie die Verspätung:
    • Lassen Sie sich die Verspätung am Flughafen bestätigen.
    • Bewahren Sie alle Tickets, Bordkarten und Quittungen auf.
  2. Kontaktieren Sie die Airline:
    • Reichen Sie eine schriftliche Beschwerde ein und beziehen Sie sich auf die Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Dabei kann dieser Musterbrief des EVZ verwendet werden.
    • Fordern Sie die für Sie zutreffenden Leistungen ein (z. B. Entschädigung oder Betreuungsleistungen).
  3. Nutzen Sie Plattformen oder Anwälte:
    • Es gibt spezialisierte Plattformen, die Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen und sie dabei unterstützen, eine Entschädigung bei Flugverspätung zu erhalten.

Wichtige Zahlen und Fakten

  • Laut einer Analyse von Eurocontrol gibt es in Europa jährlich rund 11 Millionen verspätete Flüge.
  • Durchschnittlich ist jeder 10. Flug in der EU verspätet.
  • Die häufigsten Ursachen sind Wetterbedingungen (29 %), Airline-Probleme (25 %) und Luftverkehrskontrollen (24 %).
  • Im Jahr 2022 wurden laut Schätzungen über 5 Milliarden Euro an Entschädigungen an Passagiere gezahlt.
Tobias
About Author

Tobias

Tobias Friedrich, Jahrgang 1971, lebt mit seiner Familie in Berlin. Er absolvierte ein Studium im Bereich Wirtschaftsrecht und arbeitet seither als unabhängiger Journalist. Im Laufe seiner Karriere verfasste er Artikel für renommierte Zeitungen wie die Frankfurter Allgemeine und die Süddeutsche Zeitung.

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert