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Business Reisen

Bildungsurlaub: Tipps für Anträge und Kursbelegung

Tobias
  • Juni 30, 2025
  • 4 min read
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Bildungsurlaub: Tipps für Anträge und Kursbelegung

Bildungsurlaub ist eine gesetzlich verankerte Möglichkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich beruflich weiterzubilden. Dabei nehmen die Angestellten eines Unternehmens an Kursen teil und bilden sich weiter – und das während der regulären Arbeitszeit bei voller Lohnfortzahlung. Doch welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um einen Weiterbildungsurlaub genehmigt zu bekommen?

Welche rechtlichen Grundlagen sind bei Beantragung eines Bildungsurlaubs zu beachten?

Bildungsurlaub ist Ländersache. Jedes Bundesland verfügt über gesonderte Regelungen hinsichtlich des Bildungsurlaubs. Derzeit haben 14 von 16 Bundesländern ein Bildungsurlaubsgesetz erlassen. Lediglich Bayern und Sachsen stellen noch kein gesetzlich geregeltes Anrecht auf Weiterbildungsurlaub zur Verfügung. Dennoch plant Sachsen im Jahr 2027 die Regelungen anzupassen.

In allen anderen Bundesländern haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel einen Anspruch, fünf Tage pro Jahr Fortbildungsurlaub nutzen zu können. Angebote für den Bildungsurlaub in Bremen oder anderen Bundesländern helfen Unternehmen und dem Personal, den passenden Kurs oder ein Seminar zu finden.

Tipp: Es ist sogar möglich, zehn Tage in zwei Jahren für den Weiterbildungsurlaub einzuplanen. Allerdings sind für diese Optionen stets spezielle Voraussetzungen zu erfüllen.

Welche Anspruchsvoraussetzungen sollten vorliegen?

Um Bildungsurlaub beantragen zu können, muss das Personal eines Unternehmens einige Voraussetzungen erfüllen. Liegen die Bedingungen jedoch vor, kann auch eine Kurs- und Seminarteilnahme erfolgen.

Arbeitsverhältnis

Damit die Belegschaft Fortbildungsurlaub beantragen kann, ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis nötig. Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin muss dazu mindestens ein halbes Jahr im Unternehmen tätig sein.

Kontrolle des Bundeslandes

Entscheidend für die Bewilligung von Weiterbildungsurlaub ist nicht der Wohnsitz des Personals. Es spielt immer der Sitz des Arbeitgebers eine Rolle. Wohnt der oder die Angestellte in Bayern oder Sachsen, arbeitet aber in Thüringen, kann ein Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden.

Teilnahme an anerkannten Seminaren

Das gewünschte Seminar muss als Bildungsurlaub im jeweiligen Bundesland anerkannt sein. Seminare ohne Anerkennung dürfen durchaus abgelehnt werden.

Worauf ist bei der Wahl eines passenden Seminars zu achten?

Es gibt eine große Auswahl an Seminaren und Kursen, die offiziell für den Bildungsurlaub anerkannt sind. Einige gehen auf die politische Bildung ein, andere befassen sich mit Kommunikationstraining oder Digitalisierungsthemen. Wichtig ist, dass das Seminar in dem Bundesland, in dem das Unternehmen der Kursteilnehmer seinen Sitz hat, offiziell als Weiterbildungsurlaub anerkannt ist.

Die Anerkennung erfolgt durch die jeweiligen Landesministerien oder Behörden. Anbieter von Bildungsurlaub weisen in der Regel auf ihrer Website oder im Kursprogramm ausdrücklich darauf hin, für welche Bundesländer ein Seminar anerkannt ist. Kontrollieren sowohl Interessierte als auch Unternehmen die Voraussetzungen, steht einem Weiterbildungsurlaub nichts mehr im Wege.

Was ist für den Antrag zu berücksichtigen?

Ist ein geeignetes Seminar gefunden worden, gilt es, den Antrag zu stellen. Dieser sollte frühzeitig und somit mindestens sechs Wochen vor Seminarbeginn schriftlich beim Arbeitgeber gestellt werden. Dem Antrag sollten neben der offiziellen Seminarbeschreibung auch ein Anerkennungsbescheid des Bundeslandes sowie ein Anmelde- oder Teilnahmebeleg des Veranstalters beiliegen.

Es ist sinnvoll, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und auf den rechtlichen Anspruch hinzuweisen. Der Arbeitgeber kann den Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen – etwa wenn in dem Zeitraum viele Kolleginnen und Kollegen fehlen oder ein Großprojekt ansteht. In einem solchen Fall kann der Bildungsurlaub verschoben werden, aber der Anspruch verfällt nicht.

Tipp: Die Kosten für das Seminar, die Unterkunft und die Anreise müssen Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen selbst tragen. Nur die Freistellung bei Lohnfortzahlung ist gesetzlich garantiert. Es lohnt sich, frühzeitig nach Fördermöglichkeiten Ausschau zu halten. Dazu stehen Bildungsprämien oder gesonderte Zuschüsse zur Verfügung.

Was passiert nach dem Bildungsurlaub?

Nach Beendigung des Seminars erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Bescheinigung, die dem Arbeitgeber vorzulegen ist. Diese Bescheinigung dient als Nachweis, dass das Personal tatsächlich am Kurs teilgenommen hat. Sie kann außerdem im Lebenslauf oder bei Weiterbildungen hilfreich sein, da sie Engagement und Initiative dokumentiert.

Einen Bildungsurlaub zu beantragen ist einfacher, als viele denken. Wichtig ist, sich frühzeitig zu informieren, die rechtlichen Voraussetzungen zu kennen und ein geeignetes Seminar zu wählen.

Tobias
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Tobias

Tobias Friedrich, Jahrgang 1971, lebt mit seiner Familie in Berlin. Er absolvierte ein Studium im Bereich Wirtschaftsrecht und arbeitet seither als unabhängiger Journalist. Im Laufe seiner Karriere verfasste er Artikel für renommierte Zeitungen wie die Frankfurter Allgemeine und die Süddeutsche Zeitung.

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