Viral im Feed, sichtbar im Alltag: Der Hype um E Shishas
E-Shishas dominieren Feeds und Straßen zugleich. Gleichzeitig bewegen sich viele Produkte in einer rechtlichen Grauzone, die in Deutschland längst keine Grauzone mehr ist, sondern klaren gesetzlichen Vorgaben unterliegt.
Viralität trifft Rechtslage: Was hinter dem E‑Shisha‑Hype steckt
E-Shishas und Einweg-Vapes sind zu sichtbaren Begleitern des Alltags geworden: in Schulhöfen, Parks, Clubs und auf Social Media, häufig mit Versprechen wie „7000 Züge“, „10.000 Züge“ oder „Big Puff Vapes“. Hinter diesen Versprechen stehen oft Geräte mit großem Tankvolumen, die im deutschen Markt nicht regulär verkauft werden dürfen. Die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) und das deutsche Tabakerzeugnisgesetz (TabErzG) legen unter anderem fest, dass Einweg-Vapes nur eine sehr begrenzte Füllmenge an E-Liquid enthalten dürfen, um gesundheitliche Risiken zu begrenzen und den Jugendschutz zu stärken.
Einweg-E-Zigaretten mit mehreren Tausend Zügen sind in der Regel nur möglich, weil das Liquidvolumen deutlich über den zulässigen Grenzwerten liegt. Viele Konsumentinnen und Konsumenten sehen die hohe Zugzahl zunächst als praktisches Argument – weniger Nachkaufen, längere Nutzung –, übersehen aber, dass derartige Geräte in Deutschland nicht legal in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie die vorgegebenen Volumen- und Nikotingrenzen überschreiten. Wer sich verantwortungsvoll informieren will, kommt daher nicht umhin, die rechtlichen Grundlagen zu kennen und zwischen legalen Systemen und unzulässigen Produkten zu unterscheiden.
Big Puff Vapes und die 2‑ml‑Grenze
Im deutschen Markt gilt für Einweg-Vapes eine klare Grenze: Der Tank darf maximal 2 ml Liquid enthalten. Diese Menge entspricht – je nach Zugverhalten und Technik – ungefähr 600 bis 1000 Zügen; darüber hinausgehende Angaben wie 7000, 8000 oder 10.000 Züge beruhen zwangsläufig auf erheblich größeren Tankvolumina, die mit der geltenden Rechtslage nicht vereinbar sind. Big Puff Vapes wie „Vape 7000 Züge“ oder andere sogenannte „10k Vapes“ werben mit enormer Ausdauer, sind aber typischerweise mit deutlich mehr als 2 ml Liquid befüllt, teilweise bis zu 20 ml und mehr.
Diese Überschreitung ist nicht nur ein formaler Verstoß. Größere Liquidmengen gehen mit einem erhöhten Risiko einer übermäßigen Nikotinaufnahme einher, insbesondere bei jungen Nutzenden, die ihr Konsumverhalten noch nicht gut einschätzen können. E‑Liquids dürfen zusätzlich nur eine maximale Nikotinkonzentration von 20 mg/ml aufweisen; Produkte, die entweder diese Konzentration oder das zulässige Volumen überschreiten, sind nicht verkehrsfähig. Wer solche Geräte in Deutschland anbietet, riskiert Bußgelder, Beschlagnahmungen und weiteren Ärger mit Behörden.
Aus Nutzersicht verleitet die hohe Zugzahl zu einem unbewussten Dauerkonsum: Wo eine reguläre Einweg-Vape nach einigen Hundert Zügen verbraucht ist, liefert eine Big‑Buff‑Variante mit 7000 oder 10000 Zügen ein Vielfaches an Liquid, oft ohne klare Kennzeichnung des tatsächlichen Nikotin- und Füllvolumens. Für eine informierte Entscheidung lohnt es sich daher, nüchtern auf technische Daten und rechtliche Vorgaben zu schauen, statt sich ausschließlich am Versprechen maximaler Zugzahlen zu orientieren. Vor diesem Hintergrund gewinnen wiederverwendbare Pod-Systeme an Bedeutung, die innerhalb des rechtlichen Rahmens betrieben werden können und dennoch eine hohe Alltagstauglichkeit bieten.
Ein anschauliches Beispiel für die Verbindung aus rechtssicherem Pod-Prinzip und praktischer Nutzung sind moderne Mehrweggeräte, bei denen das Grundgerät langlebig ist und lediglich die vorbefüllten Pods oder Kartuschen mit maximal 2 ml Volumen ausgetauscht werden, etwa die D16000 Modelle von Flerbar, die auf wiederverwendbare Systemlogik statt auf überdimensionierte Einweg-Tanks setzen.
Rechtlicher Rahmen in Deutschland: Was ist erlaubt, was nicht?
Wer sich mit E-Shishas beschäftigt, kommt an den einschlägigen Regelwerken nicht vorbei: EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD), Tabakerzeugnisgesetz (TabErzG) und Tabakerzeugnisverordnung (TabErzV). Diese Vorgaben regeln unter anderem:
- Maximal 2 ml Liquid für Einweggeräte und vorbefüllte Pods.
- Maximal 20 mg/ml Nikotin in nikotinhaltigen Liquids.
- Maximales Füllvolumen von 10 ml pro Nachfüllflasche.
- Abgabe und Nutzung nikotinhaltiger Produkte ausschließlich an Personen ab 18 Jahren.
Einweg-Vapes, die diese Vorgaben nicht einhalten, dürfen in Deutschland weder legal verkauft noch beworben werden. Dazu zählen insbesondere Geräte mit großem Tankvolumen und sehr hohen Zugzahlen, wie sie im Bereich 7000 bis 10000 Züge propagiert werden. Der Besitz solcher Geräte kann zwar in Einzelfällen rechtlich weniger klar sein als der Verkauf, doch bereits der Erwerb über intransparente Kanäle bringt praktische Risiken mit sich: unsichere Inhaltsstoffe, fehlende Qualitätskontrollen, steuerrechtliche Unstimmigkeiten und mögliche Beschlagnahmungen durch den Zoll.
Vorbefüllte Pod-Systeme nehmen eine besondere Stellung ein. Sie gelten als Einwegkartuschen und unterliegen denselben Volumen- und Nikotingrenzen, sind aber auf ein wiederverwendbares Grundgerät angewiesen. Für Volljährige, die E-Shishas als Alternative zum Tabakrauchen nutzen, bieten derartige Systeme eine klarer regulierte Umgebung, in der Füllmenge, Nikotingehalt und Inhaltsstoffe besser nachvollziehbar sind. So können Konsumentinnen und Konsumenten ihr Konsumverhalten leichter einschätzen und gegebenenfalls reduzieren, statt sich von marketinggetriebenen Zugzahlen leiten zu lassen.
Pod-Systeme als legaler und transparenter Weg
Pod-Systeme unterscheiden sich von Einweg-Vapes vor allem durch ihre Struktur: Das Gerät selbst wird mehrfach verwendet, während lediglich die Kartuschen mit begrenztem Volumen ausgetauscht werden. Für die Regulierung bedeutet das, dass jedes Pod entweder maximal 2 ml Liquid enthalten darf oder – bei offenen Systemen – im Rahmen der allgemeinen Liquidvorschriften genutzt wird. Diese Begrenzung erleichtert eine bewusste Kontrolle des Konsums, weil jede Kartusche ein klar definiertes Liquidvolumen und eine regulierte Nikotinstärke besitzt.
Didaktisch betrachtet helfen Pod-Systeme dabei, einen strukturierten Umgang mit Nikotin zu entwickeln:
- Die Anzahl der verbrauchten Pods pro Tag oder Woche lässt sich einfach erfassen.
- Der Nikotingehalt ist transparent deklariert.
- Der Umstieg auf nikotinfreie Pods ist mit vielen Systemen möglich.
Hinzu kommt ein ökologischer Aspekt. Während Big Puff-Einweggeräte bei Entsorgung ganze Akkus, Platinen und große Tanks im Müll landen lassen, fällt bei Pod-Systemen deutlich weniger Elektronikschrott an, da das Grundgerät langfristig genutzt wird. In Verbindung mit der rechtlichen Klarheit ergibt sich ein Rahmen, in dem Volljährige E-Shishas nutzen können, ohne sich ständig in einem Graubereich von Importware, Zollbeschlagnahmen und unsicheren Inhaltsstoffen zu bewegen.
Praktische Orientierung: Woran wir legale Produkte erkennen
Um sich im Alltag zwischen viral beworbenen E-Shishas und rechtssicheren Produkten zurechtzufinden, helfen einige klare Prüfpunkte:
- Aufdruck des Liquidvolumens: Maximal 2 ml bei Einweggeräten und Pods.
- Angabe des Nikotingehalts in mg/ml, maximal 20 mg/ml.
- Vorhandensein von Warnhinweisen und Pflichtangaben gemäß TabakerzV.
- Vertriebsweg über seriöse Händler mit Sitz in der EU und erkennbarer Firmenadresse.
- Plausible Zugzahl: Angaben im Bereich von etwa 600 bis 1000 Zügen sind mit 2‑ml‑Tanks technisch nachvollziehbar, fünfstellige Zugzahlen dagegen nicht.
Wer Geräte mit Werbung wie „7000 Züge“, „9000 Züge“, „10000 Züge“ oder ähnlich hohen Werten sieht, sollte daher sehr genau hinsehen und die Vereinbarkeit mit gesetzlichen Vorgaben hinterfragen. Für eine reflektierte Entscheidung ist es sinnvoll, nicht nur auf Trenddynamiken in sozialen Medien zu reagieren, sondern technische Datenblattangaben, rechtliche Grenzen und das eigene Konsumziel miteinander abzugleichen. So wird aus einem zunächst nur „viralen“ Produkt eine bewusst bewertete Konsumhandlung, die Rechte, Pflichten und gesundheitliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt.



