Lassen Sie sich ausbilden!

Förderung Ihrer Java Schulung mit Bildungsgutschein

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Operationellen Programms des Bundes für den Europäischen Sozialfond (ESF) bis zum Jahr 2010. Die Bundesagentur für Arbeit kann aus den Mitteln des ESF Leistungen für die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen während des Bezugs von Kurzarbeitergeld erbringen.
Für die Förderung nicht berücksichtigunsgfähig sind Maßnahmen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist sowie Qualifizierungen, die von Unternehmen auch ohne öffentliche Förderung durchgeführt worden wären.

Was sind die Voraussetzungen?

Eine Zulassung der Maßnahme und des Trägers ist nicht erforderlich, wenn die individuelle Qualifizierung nicht durchführbar wäre.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab. Je nach Größe des Unternehmens (klein oder mittel) und Art der Maßnahme (allgemein oder spezifisch) ist eine Förderung während der Kurzarbeit bis zu 80% möglich!

Wie funktioniert das Verfahren?

Die Antragstellung bei der zuständigen Agentur für Arbeit, in deren Bezirk die Betriebsstätte des Unternehmens liegt, muss durch den Arbeitgeber des Schulungsteilnehmers erfolgen. Wir helfen Ihnen und unterstützen Sie gern bei allen Formalitäten.

Bildungsscheck NRW - zahlen Sie nur die Hälfte Ihrer Qualifikation!

Der Bildungsscheck wird von einer zugelassenen, zur Neutralität verpflichteten Weiterbildungsberatungsstelle ausgegeben. Der Bildungsscheck soll Beschäftigte und Unternehmen dabei unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern. Mit dem Bildungsgutschein gewährt das Land NRW mit Mitteln des ESF einen Zuschuss zu den Ausgaben für berufliche Weiterbildung. Unternehmen oder Beschäftigten wird durch den Bildungsscheck die Möglichkeit eröffnet, bei Buchung eines Weiterbildungskurses die Kursgebühr nur zur Hälfte zu bezahlen und die andere Hälfte mit dem Bildungsscheck zu begleichen.
Einbezogen sind dabei alle Beschäftigtengruppen: von den Fach- und Leitungskräften bis hin zu den Minijobbern sowie Frauen und Männern in Elternzeit.

Was sind die Voraussetzungen?

Wie hoch ist die Förderung?

Das Land NRW übernimmt 50% der Kosten bis zu einer Höchstgrenze von 500EUR pro Teilnehmer und Maßnahme. Dabei ist zu beachten, dass Kursgebühren im Sinne des Bildungsschecks nur die Teilnahme- und Prüfungsgebühren, nicht jedoch Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder gesondert ausgewiesene teilnehmerbezogene Kosten für Lehr- und Lernmittel umfassen

Wie funktioniert das Verfahren?

Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, aber auch die Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen. In der Beratung werden inhaltliche und formelle Voraussetzungen zum Erhalt des Bildungsschecks geklärt. Im Anschluss an die Beratung wird der Bildungsscheck ausgehändigt, der für alle Seminare bei OIO einlösbar ist.

Fragen?

Bei allen Fragen zu diesem Thema können Sie sich gerne an uns wenden. Sie erreichen uns unter der (0621) 71839-0 oder info@oio.de

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68309 Mannheim

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